Allgemeine Geschäftsbedingungen
Flugschule Air Academy
1. Inhalte der Ausbildung und Ausbildungsziel
Vermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Die Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein der Flugschule.
Angebote werden von ausgebildeten, erfahrenen und staatlich geprüften Flugleitern bzw. Fluglehrern geleitet.
2. Pflichten des Flugschülers
Der Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen.
Sollte der Teilnehmer diese Regeln, Anordnungen und Einzelanweisungen nicht unverzüglich nachgekommen sein, kann der Kursteilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Stellt ein Fluglehrer fest, dass ein Teilnehmer physisch oder psychisch nicht zum Fliegen geeignet ist, kann er diesen vom weiteren Verlauf des Kurses ausschließen. Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen erfolgt im Regelfall ein sofortiger Ausschluss. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt in einem solchen Fall nicht.
3. Eignungsvoraussetzungen zur Teilnahme
Das Mindestalter für Kursteilnehmer beträgt 14 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Geistige und körperliche Eignung und Gesundheit sind Voraussetzung für die Teilnahme.
4. Ausbildungsmaterial der Flugschule und Haftung des Schülers
Der Flugschüler verpflichtet sich, das von der Flugschule in Anspruch genommene Ausbildungsmaterial sorgsam zu behandeln und es in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für die Neubeschaffung berechnet.
Die Ausbildungsmaterialien verbleiben im Flugschulbetrieb und dürfen nur gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder eines sonstigen Beauftragten der Flugschule mitgenommen werden.
Für die von der Flugschule eingesetzten Geräte besteht eine Haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an Dritten aufkommt. Die Fluggeräte selbst sind vollkaskoversichert mit einer SB von 2.500€. Falls während der Schulung Schäden an den Fluggeräten durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten des Schülers entstehen, so sind diese vom Schüler zu tragen.
Der Schüler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Regeln nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitsvorschriften verfolgt werden können.
5. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zum Kurs/Ausbildung kann schriftlich, per E-Mail, oder per Fax erfolgen. Mit der Anmeldung wird die Zahlung des gebuchten Kurses fällig. Mit Eingang der Zahlung, oder Reservierung einer Flugstunde im Reservierungsprogramm kommt es zum Vertragsabschluss und es kann eine Platzreservierung im Kurs erfolgen. Die Anmeldung wird in der Reihenfolge des Zahlungseinganges berücksichtigt. Kann die Flugschule einen Antragsteller nicht annehmen, so wird der gesamte eingezahlte Betrag zurückerstattet. Zahlungen erfolgen nur in Euro.
Wird das Kursprogramm der Flugschule nach Beginn des Kurses während eines
Zeitraumes von 12 Monaten vom Schüler nicht in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch auf Weiterschulung und das Ausbildungsverhältnis erlischt. Eine Rückzahlung der bereits geleisteten Flugstundengebühren ist nicht möglich. Dies gilt nicht, wenn der Schüler eine anders lautende schriftliche Vereinbarung mit der Flugschule getroffen hat.
6. Kursgebühren
Die Kurs- bzw. Ausbildungsgebühren richten sich nach der Ausschreibung im aktuellen Programm oder Internetauftritt www.aircademy.de
Scheidet ein Kursteilnehmer aus eigenen Gründen während der Ausbildung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr sowie bereits geleistete Zahlungen für die praktische Ausbildung. Nach der Beendigung der erforderlichen Ausbildungsflüge und mit dem Kursabschluss werden Kurswiederholungen und Nachschulungen pro Flug extra berechnet.
7. Kündigung durch den Flugschüler
Der Ausbildungsvertrag und die Anmeldung können bis 14 Tage vor Kursbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Erscheint der Schüler ohne Angabe von Gründen nicht zum Kurs, wird das als Kündigung betrachtet und die Anzahlung als Stornogebühr einbehalten. Dies gilt nicht, wenn der Flugschüler sein Fehlen nachweislich nicht zu vertreten hat und eine Fortsetzung des Kursus erklärt.
Die Kündigungsfiktion besteht nur dann, wenn dem Flugschüler mit einer Frist von zehn Tagen Gelegenheit gegeben wird zu erklären, ob sein Fehlen als Kündigung aufzufassen ist und die Flugschule ihn auf diese Konsequenz besonders hinweist.
Um eine Kündigung zu vermeiden, ist der Schüler berechtigt, mit Einverständnis der Flugschule eine geeignete Ersatzperson zu senden, die an seiner Stelle den Kurs besucht. Im Übrigen ist die Kündigung schriftlich oder per e Mail zu erklären.
8. Kündigung durch die Flugschule
Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn:
der Schüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt,
der Schüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt oder
wenn sich sonst Gründe in der Person des Flugschülers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung für die Flugschule unzumutbar machen.
9. Versicherung des Flugschülers
Jeder Schüler nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs bzw. an der Ausbildung teil. Scheidet ein Schüler ohne schuldhaftes Zutun der Flugschule aufgrund einer Verletzung während der Ausbildung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr. Dem Schüler wird empfohlen, eine Unfall-, Bergungskosten- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einer vom Schüler abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über den Beginn der Ausbildung zu informieren.
10. Haftung der Flugschule
Die Flugschule haftet nach Maßgabe der Vorschriften des Luftverkehrsrechts, im Übrigen nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter und Beauftragte zurückzuführen sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
11. Termine
Die Flugschule setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für den praktischen und theoretischen Unterricht fest. Sie ist zwar verpflichtet die vereinbarten Termine einzuhalten, kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf wegen wetterbedingten oder technischen Gründen nicht garantieren.
12. Ort und Wetterverhältnisse
Die Flugschule ist verpflichtet im Rahmen der ihnen gegebenen Möglichkeiten den Flugschüler rechtzeitig über die Abweichungen zu informieren. Der Flugschule bleibt es durch den Fluglehrer überlassen, den Ort der Ausführung des praktischen Unterrichts unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse und der technischen Bedingungen zu bestimmen. Entsprechende Abweichungen von den vorherigen Ankündigungen bleiben vorbehalten. Sollte es wetterbedingt oder aus technischen Gründen während der Schulung zu Terminverschiebungen kommen und ist die Flugschule ihrer Informationspflicht rechtzeitig nachgekommen, ergeben sich daraus weder ein besonderes Kündigungs- oder Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für den Schüler. Es ist in dem Falle zu einem anderen Termin innerhalb von 12 Monaten weiter zu schulen. Der Flugschüler ist dazu verpflichtet, mit dem zugewiesenen Fluglehrer vor jeder praktischen Schulung telefonisch Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob bei der aktuellen Wettersituation die Schulung statt finden kann oder nicht.
13. Flugticket für Schnupperflüge
Das Flugticket berechtigt den Inhaber bei Vorlage zur Teilnahme an einem Schnupperflug durch die Flugschule oder ihre Partnerunternehmen.
Das Flugticket behält seine Gültigkeit für 12 Monate ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt er. Ausnahmen können im Einzelfall mit der Flugschule schriftlich vereinbart werden. Bei Verlust des Gutscheines erfolgt keine Erstattung und eine Durchführung des Fluges ist nicht mehr möglich.