Pilot werden: Der Unterschied zwischen LAPL und PPL
Eigenschaften, Vor- und Nachteile von Ultraleichtflugzeugen (UL)
Mit der Einführung des LAPL (Light Aircraft Pilot License) wollte die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) eine neue Lizenzmöglichkeit schaffen, um einfacher und günstiger mit einem Leichtflugzeug fliegen zu können.
Dabei ist der LAPL eine „abgespeckte“ Version der Privatpilotenlitzen PPL.
Die nachfolgenden Unterschiede beziehen sich jeweils auf die Lizenzen für Flugzeuge (Aircraft). Deshalb werden die Lizenzen mit einem Zusatz (A) versehen also A für Aircraft: LAPL(A), PPL(A). Weitere Zusätze sind (S) für Segelflug und (H) für Helikopter.
Beschränkungen des LAPL (Light Aircraft Pilot License)
Der LAPL(A)-Pilot darf im Gegensatz zum PPL(A)-Pilot nur Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von 2.000 kg steuern – dies sollte aber für die meisten Kleinflugzeug ausreichen. So hat z. B. eine Cessna 172R ein maximales Abfluggewicht von 1.111 kg.
Auch Gäste darf er nur maximal drei mitnehmen – d.h. es dürfen immer nur maximal vier Personen an Bord sein. Die darf er aber auch erst dann mitnehmen, wenn er nach Scheinerhalt mindestens zehn Stunden als verantwortlicher Pilot geflogen ist.
Mit der LAPL-Lizenz dürfen nur einmotorige Flugzeuge geflogen werden.
Beim PPL(A) gibt es alle diese Beschränkungen nicht – weder für das Gewicht des Flugzeuges noch für die Personenanzahl.
Der LAPL gilt nur in den EASA-angehörigen Ländern – das sind also alle EU-Länder, darunter auch zum Beispiel Schweiz, Norwegen, Island und Slowenien. Mit dem PPL dagegen darf man weltweit fliegen.
LAPL Gesundheitsprüfung
Bei der fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung muss der PPL-Pilot die Klasse 2 erreichen. Für den LAPL reicht das LAPL-Tauglichkeitszeugnis, das nicht so hohe Ansprüche stellt. Auch sind die Wiederholungsintervalle beim LAPL länger als beim PPL. So muss zum Beispiel ein PPL-Pilot ab dem 50. Lebensjahr jährlich zur Untersuchung, der LAPL-Pilot dagegen nur alle zwei Jahre. Diese Untersuchung muss in beiden Fällen bei einer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle erfolgen.
LAPL-Ausbildung
Die Mindestausbildungsdauer sind beim LAPL(A) sind 30 Stunden Praxis und 85 Stunden-Theorie. Beim PPL(A) sind es im Gegensatz 45 Stunden Praxis und 100 Stunden Theorie. Das Thema Funknavigation wird nur im PPL-Unterricht gelehrt. Teile davon lernt man aber auch, im Unterricht für die Erwerbung der Flugfunk-Berechtigung (BZF II, BZF I oder AZF). Mindestens das BZF II ist sowohl für LAPL als auch PPL erforderlich.
LAPL Erweiterung
Beim LAPL kann noch eine Nachtflug- und Kunstflug-Berechtigung erworben werden. Die Instrumentenflug-Berechtigung sowie das Fliegen von mehrmotorigen Flugzeugen MEP (Multi-Engine-Piston) ist jedoch nur mit PPL möglich.
Der LAPL-Inhaber kann aber auch seine Lizenz auf PPL „upgraden“. Hierzu reicht eine weitere praktische Ausbildung in einer Flugschule von mindestens ca. 10 bis 15 Stunden – je nach der Anzahl der vorher geflogenen Stunden nach Erhalt des LAPL.
LAPL Scheinerhalt
Um die Rechte aus der Fluglizenz ausüben zu dürfen, müssen Mindeststunden geflogen werden.
Beim LAPL reichen 12 Stunden in den letzten 24 Monaten, beim PPL müssen diese sogar in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der 24-Monatsfrist erfolgt sein. Beide benötigen zusätzlich eine einstündige Auffrischungsschulung mit Fluglehrer alle zwei Jahre.
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