Charter-Bedingungen
Voraussetzungen, um ein Flugzeug zu mieten
§1 Erbringung der Charterleistung
1. Die Air Academy GmbH stellt dem Charterer bei Verfügbarkeit eines ihrer Flugzeuge zur Verfügung.
2. Auf Grund dieser Rahmenvereinbarung kann eine konkrete Charter auch mündlich ohne eine weitere schriftliche Vereinbarung erfolgen. Alle Flugzeugnutzungen des Charterers von Flugzeugen der Air Academy GmbH erfolgen im Rahmen dieser Vereinbarung.
3. Vor dem Flug wird zwischen der Air Academy GmbH und dem Charterer eine voraussichtliche Startzeit und Rückkehr vereinbart. Falls sich die Rückkehr aus wichtigen Gründen (z.B. Wetter) verschiebt, informiert der Charterer die Air Academy GmbH telefonisch.
4. Möchte der Charterer innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der Charter aus persönlichen, nicht wetterbedingten Gründen stornieren, so hat er der Air Academy GmbH unverzüglich Bescheid zu geben, damit das Flugzeug anderweitig eingesetzt werden kann. Gelingt dies nicht, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben. Stornierungen vor dieser Zeitspanne sind für den Charterer kostenfrei.
5. Wetter, höhere Gewalt, ein geschlossener Flugplatz sowie ein defektes Flugzeug entbinden die Air Academy GmbH von der Vertragserfüllung. Jegliche gegenseitigen Ansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 2 Lizenzen, Flugbetrieb
1. Der Charterer versichert, die für die Führung des Flugzeuges notwendige Lizenz zu besitzen, die Rechte aus ihr ausüben zu dürfen (z.B. Übungsflug) sowie das erforderliche gültige Medical zu besitzen. Jede Veränderung oder die Ungültigkeit der Lizenz wird der Air Academy GmbH unmittelbar mitgeteilt. Die Air Academy GmbH ist nach Vertragsabschluss nicht verpflichtet, die Gültigkeit der Lizenz zu prüfen. Eine Kopie der Lizenz und des Tauglichkeitszeugnisse werden bei Vertragsabschluss vorgelegt.
2. Der Charterer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten so wie die Daten aus der Lizenz und dem Medical von der Air Academy GmbH zu Zwecken der Dokumentation, zu luftfahrtrechtlichen und steuerrechtlichen Zwecken gespeichert werden.
3. Der Charterer erklärt sich damit einverstanden, dass andere Charterer seine Buchung im Buchungssystem einsehen können. Der Grund hierfür ist das leichtere Vereinbaren zwischen Charterern für gemeinsame Flüge.
4. Der Charterer erklärt, dass er lediglich für seinen privaten Bedarf chartert und keine gewerblichen Flüge (zB Rundflüge gegen Geld, Mitnahmen gegen Geld) anbietet. Diese sind ausdrücklich verboten.
5. Der Charterer versichert, dass er die von ihm gecharterten Flugzeuge technisch und fliegerisch beherrscht, er beim Betrieb dieser Flugzeuge alle gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen einhält sowie die Weisungen und Regelungen der Air Academy GmbH beachtet.
6. Die Air Academy GmbH behält sich eine Überprüfung des Charterers hinsichtlich seiner fliegerischen Kenntnisse vor. Sofern der Charterer den 2 jährig notwendigen Übungsflug mit einem Fluglehrer der Air Academy GmbH absolviert, gilt dieser Flug gleichzeitig als Überprüfung im Sinne dieses Vertrages.
7. Nach Flugpausen von 90 Tagen oder mehr wird der Charterer stets einen Fluglehrer der Air Academy GmbH für die ersten Platzrunden mitbuchen.
8. Der Charterer wird das jeweilige Flugzeug nur nach sorgfältiger Flugvorbereitung und in den Grenzen des Flug- und Betriebshandbuches betreiben.
9. Der Charterer muss das jeweilige Flugzeug vor Betrieb gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, dem Flug- und Betriebshandbuch und gemäß fliegerischer Sorgfaltspflicht auf Flugklarheit überprüfen. Sofern der Charterer das Flugzeug in Betrieb nimmt, gilt es als flugklar.
10. Der Charterer ist nicht berechtigt, das jeweilige Flugzeug Dritten zu überlassen.
11. Die Rückgabe des jeweiligen Flugzeuges erfolgt in gereinigtem Zustand, mit ordnungsgemäß ausgefüllten Dokumenten und unter Mitteilung aller relevanter Angaben über eventuelle Mängel. Verzichtet der Charterer auf eine Selbstreinigung des jeweiligen Flugzeuges, wird ihm eine Reinigungsgebühr von 10,00 Euro je Charter in Rechnung gestellt. Der Charterer hat das Wahlrecht, ob er selbst reinigen oder die Reinigungsgebühr bezahlen möchte.
§ 3 Versicherungen
1. Alle vercharterten Flugzeuge der Air Academy GmbH besitzen die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen. Alle Flugzeuge verfügen darüber hinaus über eine Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von 2.500,00 Euro, der im Schadensfall vom Charterer zu tragen ist. Die Air Academy GmbH empfiehlt dem Charterer ausdrücklich den Abschluss einer Versicherung für den Selbstbehalt.
2. Eine Haftung der Air Academy GmbH über den Versicherungsschutz hinaus wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Werden vom Charterer Personen mitgenommen, so stellt er die Air Academy GmbH ausdrücklich von jeder Haftung gegenüber diesen frei und übernimmt die alleinige Haftung, sofern die abgeschlossenen Versicherungen nicht für den Schaden aufkommen.
4. Sofern der Charterer auf Grund fahrlässigen, grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns einen Schaden verursacht (z.B. Notlandung auf einem Feld auf Grund von Kraftstoffmangel), so hat er alle hieraus resultierenden Kosten zu tragen, die nicht von einer Versicherung abgedeckt werden. Ein Anspruch der Air Academy GmbH wegen entgangenem Gewinn auf Grund von Ausfall der Maschine im Folgegeschäft ist jedoch ausgeschlossen.
§ 4 Charterpreise
1. Der Charterpreis richtet sich nach der jeweils gültigen, veröffentlichten (Aushang in jedem Flugzeughangar der Air Academy GmbH) und zu jeder Zeit einsehbaren Preisliste der Air Academy GmbH und versteht sich jeweils inkl. Treibstoff. Abgerechnet wird Blockzeit. Blockzeit ist die Zeit, in welcher der Motor an ist. (Block on = Motor an; Block off = Motor aus)
2. Das Verhältnis zwischen Charterzeit und Blockzeit sollte 3:1 nicht unterschreiten, d.h. in 3 Stunden Charterzeit sollte 1 Stunde Blockzeit entstehen. Bei einer deutlichen Unterschreitung wird die Differenzzeit zu dem Verhältnis 3:1 mit einem Stundensatz von 50 Euro berechnet. Blockzeit ist die Zeit, in welcher der Motor an ist.
3. Bei Charterung eines kompletten Tages sollten 4 Stunden Blockzeit nicht unterschritten werden.
4. Der Charterpreis wird erst nach Rechnungsstellung durch die Air Academy GmbH nach dem Flug fällig. Eine Vorkasse wird nicht erhoben.
5. Die während der Mietzeit auf anderen Flugplätzen entstandenen Landegebühren werden direkt vom Charterer an den jeweiligen Flugplatzbetreiber bezahlt. Die Landegebühr auf dem Flugplatz Dahlemer Binz wird nach dem Flug mit der selben Rechnung wie die Charterzeit an den Charterer berechnet.
6. Falls der Charterer das Flugzeug auf einem anderen Flugplatz auf seine Kosten betankt, ist der Beleg hierfür direkt nach Beendigung der Charter an den Vercharterer zu übergeben. Dieser erstattet die Kosten zum Literpreis des auf der Dahlemer Binz eingekauften Kraftstoffes, in dem er den errechneten Betrag bei der Rechnungsstellung in Abzug bringt. Spätere Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Im Charterpreis nicht enthalten sind Reparaturkosten, sofern sie auf eine Fehlbedienung des Charterers zurückzuführen sind sowie Rücktransportkosten der Maschine oder Abstellkosten bei Stehenlassen auf einem anderen Flugplatz. Diese werden nach Aufwand an den Charterer berechnet.
§ 5 Sonstiges
1. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll hiervon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt werden. Die fehlerhafte Klausel soll durch eine ihrer Bedeutung am nächsten kommenden ersetzt werden.
2. Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei anhaltendem Zahlungsverzug des Charterers oder bei grob fahrlässigem Verhalten, bleibt unbenommen.
3. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
4. Gerichtsstand aus dieser Vereinbarung ist Köln.
5. Erfüllungsort ist der jeweilige Flugplatz, an dem das Flugzeug seinen jeweiligen Hangarplatz hat.
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